Beherbergungs­bedingungen

1. Gastlichkeit von Anfang an

Die Pension und Ferienwohnung »Le Petit Jardin« sieht sich selbst als Dienstleister der Gastlichkeit und wird daher stets bemüht sein, den Aufenthalt der Gäste so angenehm, unkompliziert und unbelastet wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch der Hinweis auf die rechtlichen Aspekte einer Beherbergung und die Regelung der geschäftlichen Rahmenbedingungen für den Aufenthalt bereits im Vorfeld.


2. Zahlung der Entgelte und Rücktrittsrecht

  1. Die Preise für die Zimmer und Ferienwohnungen sind wie folgt zur Zahlung fällig:
    50 % des auf den gebuchten Zeitraum entfallenden Entgeltes sind als Anzahlung innerhalb von einer Woche nach der Buchungsbestätigung fällig. Liegen zwischen Buchungsbestätigung und Aufenthaltsbeginn weniger als sieben Tage, ist der Gesamtpreis sofort fällig.
    Die restlichen 50 % des auf den gebuchten Zeitraum entfallenden Entgeltes sind vor Ort zu Beginn des Aufenthaltes zu entrichten.
    Bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor dem gebuchten Zeitraum ist der Gesamtpreis abzüglich ersparter Aufwendungen fällig.
  2. Soweit die Anzahlung beziehungsweise das auf den gebuchten Zeitraum entfallende Entgelt nicht rechtzeitig geleistet wird, steht der Pension und Ferienwohnung »Le Petit Jardin« ein Recht zum Rücktritt vom Vertrage zu, ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung oder Ankündigung bedarf.

3. Verbindlichkeit der Reservierung

Mit der Reservierung eines Zimmers oder der Ferienwohnung entsteht nach allgemeinem Vertragsrecht ein verbindlicher Beherbergungsvertrag. Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrags bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat der Herbergsbetrieb als Vermieter das vereinbarte Zimmer oder die Ferienwohnung während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Preises für die reservierte Ferienwohnung oder das reservierte Zimmer verpflichtet. Wie bei allen anderen Verträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch besteht vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen kein Recht darauf, sich einseitig von dem Vertrag zu lösen. Dementsprechend besteht völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung kein Recht auf »Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und bereitgehaltene Zimmer oder die reservierte Ferienwohnung ist entsprechend § 535 Satz 2 BGB zu bezahlen. Dies gilt folglich auch dann, wenn das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird.


4. Nichtinanspruchnahme eines Zimmers oder einer Ferienwohnung

Im Falle einer Nichtinanspruchnahme eines Zimmers oder einer Ferienwohnung trotz verbindlicher Reservierung besteht zwar vom Grundsatz her der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises, allerdings sind davon selbstverständlich die ersparten Aufwendungen der Pension und Ferienwohnung »Le Petit Jardin« in Abzug zu bringen.

Die ersparten Aufwendungen betragen bei Übernachtungen ohne Verpflegung pauschal 10 % und bei Übernachtungen mit Frühstück pauschal 20 % des vereinbarten Preises für das Zimmer oder die Ferienwohnung.

Im übrigen wird sich die Pension und Ferienwohnung »Le Petit Jardin« die Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers oder der Ferienwohnung für den reservierten Zeitraum erlangt. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Zimmers oder der Ferienwohnung einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht.

Die Pension und Ferienwohnung »Le Petit Jardin« wird sich aber auch nicht ohne erkennbaren Grund der Aufnahme anderer Gäste verschließen.

Prüfen Sie, ob der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung für Sie sinnvoll ist.


5. Hausordnung

Ich begrüße Sie als Gast in meinem Hause.

Die Gäste der Ferienwohnung und Pension Le Petit Jardin sollen sich nicht nur gern hier aufhalten, sondern auch ein ordentliches Objekt vorfinden.

Aus diesem Grund sind einige Dinge zu beachten:

Die Mieter haben das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, zu reinigen und zu lüften. Die sich in der Ferienwohnung und den Ferienzimmern befindlichen Gegenstände stehen im Eigentum des Vermieters und sind dem jeweiligen Mieter nur für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt.

Bei Mitnahme von Gegenständen werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.

Die Mieter sind für alle zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen der allgemeinen Obhutspflicht für fremdes gemietetes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihnen oder von ihren Mitreisenden verursachten Schäden und übermäßige Abnutzungen aufzukommen, die während des Aufenthalts im Mietobjekt entstanden sind. Insbesondere haften die Mieter für Schäden, welche durch fahrlässiges Offenstehenlassen von Türen, Fenstern, Fensterläden, Rollläden, Markisen, Jalousien oder durch Versäumen einer vom Mieter übernommenen sonstigen Pflicht entstanden sind. Schäden sind dem Vermieter zu melden. Der Vermieter wird die Schäden wertmäßig erfassen und dem Mieter in Rechnung stellen. Die Rechnung ist vor Ort zu begleichen.

Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch.

In diesem Zusammenhang empfiehlt sich eine private Reise-Haftpflichtversicherung.

Eltern haften für ihre Kinder.

Den Mietern ist nicht gestattet, eigenmächtig technische Anlagen einzustellen.

Die Schlafräume sind sauber zu halten und regelmäßig zu lüften.

Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

Auf Heizkörpern sind keine Gegenstände zu legen, insbesondere keine Wäsche zum trocknen.

Müll wird getrennt.

Müll und Abfallprodukte dürfen nur in die hierzu bestimmten Müllbehältern.

In Wasch- und Toilettenbecken wird kein Müll, insbesondere keine Speisereste entsorgt.

Die Küche ist nach Benutzung stehst sofort zu reinigen, insbesondere Verunreinigungen des Herdes und des Backofens sind sorgfältig zu entfernen. Sämtliche Geräte und Geschirrteile sind sorgsam zu behandeln.

Für mitgebrachte Gegenstände und Ausrüstung wird keine Haftung übernommen.

Störungen der elektrischen Anlage sowie Be- und Entwässerungsanlagen bzw. der sonstigen Einrichtungen sind sofort zu melden: Tel.: 0157-72177559

Der Mieter ist verpflichtet bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sofort den Vermieter zu informieren, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Mieter ist ebenfalls dazu verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandene Schäden möglichst gering zu halten.

Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für die Schäden. Zur Beseitigung von Schäden oder Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthalts oder nach Verlassen des Mietobjekts eingehen, berechtigen keinen Schadenersatz. Mieter, die das Mietobjekt vorzeitig verlassen, haben keinen Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch die Benutzung des Hauses oder der Einrichtungsgegenstände entstehen.

Der Vermieter ist von jeder Sorgfaltspflicht für Kinder von Mietern entbunden.

Der Mieter verpflichtet sich, alle mitreisenden Personen auf diese Tatsachen hinzuweisen.

Die Ferienwohnung und die Ferienzimmer sind Nichtraucherobjekte.

Jeder Mieter ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geboten.

Kinder dürfen auf dem Grundstück spielen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beete nicht zum Begehen geeignet sind. Das Klettern auf die vorhandenen Bäume sowie Abreißen von Pflanzen ist nicht erlaubt. Bitte achten sie zur Schadenvermeidung auf Ihre Kinder.